Order of Jedi

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Veröffentlicht 02.06.2022 Seitenaufrufe:
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Das Regelwerk des Order of Jedi

Grundsätze

Dieser Orden ist gebunden an alle Punkte unseres Kodex‘ und dieses Regelwerkes.
Des Weiteren fühlt er sich den geltenden Gesetzen der EU und dem jeweiligen Land verpflichtet, in dem es Mitglieder gibt, so wie dem GG der BRD. Das generische Maskulinum gilt für alle gleichermaßen.
Wir „gendern“ deshalb nicht, weil der Respekt vor den Menschen, egal welchen Geschlechts nicht in ein paar Buchstaben, wohl aber im Umgang mit ihnen selbst liegt.

Inhalt:
  1. Präambel​
  2. Artikel 1 - Allgemeine Bedingungen​
  3. Artikel 2 - Verwarnung und Entlassung​
  4. Artikel 3 - Ausbildung – Aufbau und damit verbundene Rechte und Pflichten​
  5. Artikel 4 - Aufgaben und Bedeutung der verschiedenen Ränge​
  6. Artikel 5 - Ratsstatuten generell, Berufungen und diverse Wahlen​
  7. Artikel 6 - Beitragsregelung und Ordensfinanzen​
  8. Artikel 7 - Weitere Regelungen​

Präambel Artikel I Artikel II Artikel III Artikel IV Artikel V Artikel VI Artikel VII

  • Präambel

    Dieser Orden nimmt an:
    • Jeden, den die Philosophie der Jedi anspricht
    • Jeden, der bewiesen hat, dass sein Herz rein ist und seine Motive edel
    • Jeden, der das Leben als das höchste Gut erachtet
    • Jeden, der ein Gleichgewicht von "Emotio" und "Ratio" anstrebt
    • Jeden, der sich weiterbilden will und weiß, dass Güte das oberste Gut ist
    • Keine Narzissten und Egomanen
    • Keine Fanatiker, ganz gleich, auf welchem Gebiet
    • Keinen, der in den Star Wars Filmen leben will
    • Keinen, der ausschließlich auf Konflikte aus ist
    • Keinen, der den Orden nach seinem Gutdünken „umkrempeln“ will

    "Eine Waage, auf der nur eine Schale belastet wird, kommt aus dem Gleichgewicht und versagt"
  • Artikel 1 – Allgemeine Bedingungen

    § I) Der Eid: Jeder, der dem Orden als Vollmitglied beitritt, leistet den Eid. Er beinhaltet,intime, vertrauliche Inhalte aus dem Orden geheim zu halten und dem Orden niemals willentlich zu schaden und Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuhalten. Dieser Eid wird bei den Treffen vor den anderen und spätestens danach auch im Forum schriftlich abgeleistet. Wer dem Regelwerk bei Beitritt zustimmt, ist sich darüber im Klaren. Wer den Eid nicht ableistet, kann kein Vollmitglied werden.

    "Ich gelobe, dass ich diesen Orden, seine Mitglieder und Lehren ehren und schützen werde.
    Die Inhalte dieses Ordens sollen meinen Geist erweitern, seine Lehren nehme ich an und will nur
    Gutes damit schaffen. Mögen meine Ideale und die des Ordens die Richtlinien meines Handelns sein!"


    Dieser Eid kommt einem Gelöbnis gleich, das der Glaubensfreiheit zugutekommt, und somit das
    Praktizieren der eigenen Religion nicht einschränkt. Bei Religionskonflikten kann "ich gelobe" gegen "ich
    verspreche" ausgetauscht werden.

    § II) Der Ordensname: Jeder, der dem Orden beitreten will, muss für sich einen Ordensnamen wählen. Dieser Name
    1. 1. muss aus Vor- und Nachnamen bestehen
    2. 2. muss spätestens bei der Erhebung zum Aspiranten gewählt werden
    3. 3. soll aus dem Herzen des Anwärters kommen
    4. 4. muss zum Orden passen
    5. 5. darf nicht gegen geltendes Recht im europäischen Gesetzraum verstoßen
    6. 6. muss im Orden einzigartig sein, um Verwechslungen vorzubeugen
    7. 7. ein gleicher Nach-/ Familienname ist nur bei direkter Verwandtschaft oder Ehe möglich
    Wenn ein weiteres Familienmitglied im Orden ist, bestimmt derjenige, der zuerst im Orden war, den Nachnamen aller Familienmitglieder.

    § III) Änderung des Ordensnamens: Eine Änderung des Ordensnamens ist prinzipiell zu jeder Zeit möglich, wenn
    1. 1. der aktuelle Name nicht mehr als der eigene angenommen wird
    2. 2. eine Transition/ Namensänderung außerhalb des Ordens stattfindet
    3. 3. ein wichtiger Ausbildungsabschnitt im Orden vollendet wurde
    Die Änderung des Ordensnamens ist jedoch höchstens zwei Mal und danach nur noch ein drittes Mal zurück zu einem der alten Namen möglich. Der HR prüft gemeinsam mit dem Antragsteller die Ernsthaftigkeit des Anliegens und entscheidet im Zweifel nach 6 Wochen Bedenkzeit über den Antrag. Bei einer Transition fällt diese Bedenkzeit weg und die Änderung kann formlos vorgenommen werden.

    § IV) Das Alter: Im Allgemeinen beträgt das Alter für eine Aufnahme in den Orden 18 Jahre. Liegt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor, ist auch eine Aufnahme ab 13 Jahren möglich. Es gilt:
    1. 1. Der Neuling nimmt mindestens bis zum 18. Geburtstag den Rang eines Jünglings ein. Ausnahmen können nur HM und HR aufgrund besonderer Reife des Betreffenden gewähren
    2. 2. Ab 18 sollte das Mitglied einen Meister gefunden haben. Wenn sich auf die Dauer von 12 Monaten kein geeigneter Meister findet,
      • a) wird er dem ÄR zugeteilt, der mit dem Padawananwärter den klügsten Weg sucht
      • b) bleibt das Mitglied so lange Aspirant, bis sich ein Meister gefunden hat
    3. 3. ab dem 21. Geburtstag kann ein Padawan durch den Meister zur Ritterprüfung angemeldet werden, in der Regel wird dies eher um das 25. Lebensjahr stattfinden. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
    4. 4. ab dem 35. Geburtstag kann ein Mitglied zum Meister ernannt werden. Dies geschieht durch HR und HM. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
    5. 5. ab dem 40 Geburtstag kann ein Mitglied zum Großmeister ernannt werden. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
    § V) Aufnahme und Status: Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, dann
    1. 1. beantwortet er zunächst einen Fragebogen, anhand dessen HM und HR die Eignung des Interessenten betrachten
    2. 2. wird der Interessent als geeignet angesehen, gibt es ein Aufnahmegespräch mit einem Vertreter des HR oder dem HM mit speziellen Fragen. Dieses steht ausschließlich HM und HR zur Verfügung, um eine Entscheidung treffen zu können, und wird nicht weitergegeben
    3. 3. wird der Aufnahme durch HM und HR zugestimmt, nimmt der Interessent entweder den Rang des Jünglings (von 13 – 18 Jahren) ein oder den Rang des Initiatus (4 Wochen kennenlernen)
    4. 4. nach 4 Wochen kann der Initiatus den Antrag auf Aspirantenstatus stellen und in den aktuellen Zyklus einsteigen
    Direkt nach einer Neuaufnahme ist kein Vollmitgliederstatus möglich.

    § VI) Ordenspfad: Bei Eintritt in den Rang des Aspiranten wählt das Neumitglied einen Ordenspfad,der durch einen entsprechenden Test ausgewertet wird. Es gilt:
    1. 1. Die Fragen sind so aufrichtig wie möglich zu beantworten, da der Pfad auch bei der Ausbildung eine Rolle spielt
    2. 2. Die Nähe zu mehreren Pfaden ist möglich, auch ist der Test keine 100%-tige Kategorisierung und kann sich im Laufe des Lebens verändern.
    3. 3. Der Aspirant soll bei mehreren Ergebnissen jenes wählen, dem er sich in diesem Moment am nächsten fühlt
    4. 4. Der Weg kann nach entscheidenden Ereignissen im Orden – Padawanweg, Ritterschlag, Meisterweg – gewechselt werden
    5. 5. Kann man außerhalb dieser Eckpunkte absolut nichts mehr mit seinem Weg anfangen, ist eine außerordentliche Änderung möglich. Danach kann man – um „Pfadhopping“ zu vermeiden – den Weg lediglich wieder auf den alten Pfad ändern
    6. 6. Die Entscheidung des HM und HR ist in diesem Falle zu akzeptieren

    § VII) Aktivität: Es ist ein Mindestmaß an Aktivität im Orden gewünscht. Dies umfasst:
    1. 1. Ordensforum: Einmal in zwei Wochen ein Lebenszeichen in Form eines Beitrages in der Enklave oder einem anderen Bereich des Forums: WhatsApp, Skype und Chats außerhalb genügen nicht. Hat man keine Zeit oder gibt es andere Umstände, die eine Teilnahme unmöglich machen, soll das Mitglied sich über die dafür eingerichteten Themen im Forum abwesend melden (siehe 3)
    2. 2. Ordenstreffen: Teilnahme an Online-, Bezirks- und Jahrestreffen ist wünschenswert, aber keine Pflicht
    3. 3. Abwesenheit/ Inaktivität: Diese soll über die entsprechenden Abwesenheitsthreads oder via Mail an den HM oder HR bekannt gegeben werden; ansonsten gilt man als inaktiv und kann die Deaktivierung des Kontos zur Folge hsaben.
    Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, folgt nach zwei Monaten der Inaktivität ein Anschreiben durch das zuständige Mitglied des Komtureirates, in dem sich nsch dem Befinden erkundigt wird. Bei ausbleibender Reaktion nach insgesamt drei Monaten folgt der Ausschluss aus dem Orden. Benutzer unterhalb des Ranges des Aspiranten werden nicht angeschrieben, sondern nach drei Monaten Inaktivität formlos ausgeschlossen.

  • Artikel 2 - Verwarnung und Entlassung

    § I) Verwarnungen und Strafmaßnahmen: Eine Verwarnung oder eine Bestrafung kann dann
    ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied den Frieden des Ordens stört.
    1. 1. Der Ahnungskatalog gilt für alle Ordensmitglieder. Eine Verwarnung erhält ein Anwärter/Mitglied, wenn er/es
      • a) die geltenden Gesetze in der Republik Deutschland und der EU unterläuft
      • b) durch persönliche Beleidigungen andere Mitglieder herabsetzt und entwürdigt
      • c) durch uneinsichtiges und unverschämtes Verhalten auffällt
      • d) ordensinterne Inhalte ungefragt veröffentlicht
      • e) andere Werke als seine eigenen ausgibt oder in einer Weise verwendet, die rechtlich angreifbar wäre
      • f) in der Öffentlichkeit dem Ruf des Ordens durch Fehlverhalten Schaden zufügt
      • g) Aufnahmen anderer ohne deren Erlaubnis veröffentlicht
    2. 2. Strafen liegen im Ermessen des HM und des HR - es stehen unter anderem folgende Maßnahmen zur Ahndung von Regelverstößen zur Verfügung
      • a) Verwarnung: wird ausgesprochen, wenn das erste Mal eine Verfehlung begangen wird und diese wird ein Jahr im Profil vermerkt. Weitere Vorfälle in dieser Zeit können ein Strafexil und damit den Ausschluss aus laufenden Ordensaktivitäten nach sich ziehen. Wie viele Verwarnungen einem kurzfristigen Exil voraus gehen können, liegt im Ermessen des HM und des HR
      • b) Kurzfristiges Strafexil: wird bei wiederholtem Fehlverhalten ausgesprochen, zieht einen zweimonatigen Ausschluss aus Forum und Ordensgruppen nach sich und bleibt für eineinhalb Jahre im Profil vermerkt
      • c) Mittelfristiges Strafexil: zieht eine sechsmonatige Sperre in Forum und Ordensgruppen nach sich. Wird zwei Jahre im Profil vermerkt
      • d) Langfristiges Strafexil: zieht – nach Ermessen von HM und HR – eine 12- oder 24-monatige Sperre in Forum und Ordensgruppen nach sich und bleibt 4 Jahre im Profil vermerkt
      • e) Strafbann: wird ausgesprochen, wenn die Folge – nach Ermessen von HM und HR – ein Ausschluss aus dem Orden mit der Dauer von mindestens 5 Jahren und höchstens lebenslang (neuer Aufnahmeantrag möglich frühestens nach 15 Jahren) sein wird. Diese wird für den Zeitraum des Bannes + 2 Jahre, mindestens aber 7 Jahre (Mindestbannzeit von 5 Jahren + 2 Jahre) im Profil vermerkt
    3. 3. Aberkennung von Rängen
      • a) Verhält sich ein Mitglied auf eine Weise, die Zweifel an der Eignung für seinen aktuellen Rang wecken, haben HM und HR als weitere Maßnahme die Möglichkeit, mit einfacher Mehrheit zu entscheiden, dieses Mitglied in einen niedrigeren Rang zurückzustufen
      • b) Pro disziplinarische Maßnahme soll nicht mehr als einen Rang herabgestuft werden
        • I. Unberührt davon bleibt der Verlust des Ranges bei langfristigen Strafexilen oder einem Bann
        • II. Bei Meistern, die ihrer Verantwortung für Padawan nicht gerecht werden, kann eine Zurückversetzung in den Rang eines Ritters erfolgen, wenn der HM zustimmt und der HR dies mit einer 2/3-Mehrheit beschließt.
      • c) Mit einer Rückstufung geht der vollständige Verlust weitergehender Rechte und Privilegien einher, insbesondere was die Führung von Padawan angeht
        • I. Ritter, die zu Padawan oder Novizen zurückgestuft werden, verlieren ihren Padawan
        • II. Meister, die zu Rittern zurückgestuft werden, behalten als einzigen Padawan den, der die längste Bindung mit ihnen hat; Ausnahmen könne durch HM und HR beschlossen werden
      • d) Wird ein Padawan/Novize in den Rang des Aspiranten zurückversetzt, muss die Aspirantenausbildung erneut durchlaufen werden, um die Defizite, die zur Aberkennung des Rangs führten, aufzuarbeiten
      • e) Eine separate Aufarbeitung des konkreten Verhaltens, das zur Aberkennung des Rangs geführt hat, ist für jeden Zurückversetzten Pflicht und wird von HM und HR geprüft. Vor einer gründlichen, glaubwürdigen Aufarbeitung und Einsicht ist eine Rückversetzung in den höheren Rang nicht möglich
      • f) Frühestens nach sechs Monaten und einem erfolgreichen Abschluss der unter e) genannten Aufarbeitung kann der alte Rang zurückverliehen werden. Sehen HM und HR keine Anzeichen für notwendige Einsicht und Verständnis, kann die Rückverleihung nach eigenem Ermessen weiter aufgeschoben werden
      • g) Bei der Rückversetzung von Rittern und Meistern sollen HM und HR bei vorhandenen Padawan besondere Sorgfalt walten lassen. Die Ahndung ihres Meisters darf für Padawan, bis auf den Verlust der PM-Bindung, keine weiteren Nachteile haben, sie sind bevorzugt und mit gründlicher Überlegung einem neuen Meister zuzuführen oder von HM und HR anderweitig zu betreuen.
    4. 4. Befugnisse des Hochmeisters und der Räte in einer Ausnahmesituation
      • a) Der HM, die Mitglieder des HR und des ÄR üben Hausrecht in allen ordensbezogenen Medien und auf durch den Orden organisierten Treffen aus
      • b) Sie können von diesem Recht jederzeit Gebrauch machen und Anwärter, Aspiranten und Vollmitglieder des Ordens mündlich ermahnen und unmittelbar maßregeln, wenn die Situation es erfordert
      • c) Konsequenzen aus dem Verhalten der betreffenden Person werden dann durch die Räte gemäß Regelwerk (siehe Artikel 2) besprochen und beschlossen
    Verstößt ein Mitglied gegen die in diesem Artikel festgelegten Verhaltensregeln, kann der HM, ein Mitglied des HR oder des ÄR unmittelbar regulierend einschreiten. Konsequenzen aus dem Verhalten der betreffenden Person werden dann durch die Verantwortlichen gemäß des Inhaltes dieses Artikels besprochen und beschlossen.

    § II) Ausschlussverfahren: Der HM und der HR können einen direkten Ausschluss
    veranlassen, wenn
    1. 1. ein Mitglied sich über Gebühr unverschämt und personenschädigend verhält
    2. 2. ein Mitglied andere Mitglieder bedroht und ihnen zusetzt
    3. 3. ein Mitglied ein anderes Mitglied ausnutzt
    4. 4. trotz mehrfacher Verwarnung sein Verhalten nicht verändert und/oder nachvollziehbar den Ordensfrieden nachhaltig stört
    5. 5. nach drei Verwarnungen keine Besserung eintritt
    6. 6. ein Mitglied Inhalte des Ordens unerlaubt weitergibt und/oder sie löscht. Die Weitergabe der Inhalte bezieht sich hauptsächlich auf sensible Daten wie persönliche Daten der Mitglieder, Aussagen von Mitgliedern auf ihr Privatleben bezogen usw.
    7. 7. den Eid des Ordens bricht
    8. 8. das Mitglied seinen Ausschluss wünscht. Dennoch ist es weiterhin zum Schweigen verpflichtet, was die Inhalte angeht. Der Hohe Rat muss geschlossen von diesem Wunsch Kenntnis erlangen können und ggf. mit dem Mitglied Rücksprache halten können, bevor der Ausschluss durchgeführt wird. Ein sofortiger permanenter Ausschluss kann nur durch eine 4/5 mehrheitliche Ratsentscheidung vollzogen werden.
    § III) Rückkehrregelung: Wenn ein Mitglied aus dem Orden ausscheidet, sei dies durch Ausschluss oder Austritt, kann derjenige in der Regel nicht wieder in den Order of Jedi zurückkehren. Von dieser Regelung kann in besonderen Ausnahmefällen abgegangen werden, wenn
    1. 1. in besonderen Fällen der HM nach Absprache mit dem HR und dem Orden seine Erlaubnis erteilt
    2. 2. der HR mehrheitlich beschließt, dass derjenige eine erneute Chance verdient - im Zweifelsfall kann eine ordensweite Abstimmung eingeholt werden, nachdem die HR ihre Betrachtungen dazu kund getan haben
    3. 3. der Wiederkehrer ein Aufnahmegespräch mit HM und HR absolviert und bestanden hat
    4. 4. derjenige lediglich ins freigewählte Exil gegangen ist (Exil bedeutet, dass jemand explizit den Wunsch geäußert hat, mal eine „Auszeit“ zu nehmen).
      • a) Bei einer Rückkehr in den Orden wird derjenige im Rang eines Aspiranten wieder in den Orden eintreten. Wann der Rückkehrer bzw. ob er seinen alten Rang wiedererhält, wird nach 3 Monaten erneut vom HR geprüft
      • b) eindeutig ist die Rangvergabe bei nicht abgeschlossener Aspirantenausbildung [Art. 2, § IV, Absatz 2].
      • c) Trifft Art 2, §4, Absatz 2 nicht zu, wird das bisherige Verhalten des Wiederkehrenden als Diskussionsgrundlage dienen.
      • d) Die Möglichkeit des freiwilligen Exils ist nur begrenzt wählbar. Ab dem dritten Mal muss eine Mehrheitsentscheidung des HR eingeholt werden. Diese Regelung kam zustande, um den Mitgliedern und Anwärtern zu verdeutlichen, dass Unentschlossenheit Unruhe in den Orden bringt und zu vermeiden ist
    § III a) Regelung für Rückkehrer: Wer den Orden temporär oder permanent verlassen musste, muss sich besonderen Anforderungen stellen.
    1. 1. Mitglieder, die bei großem Strafexil oder Strafbann länger als sechs Monate vom Orden ausgeschlossen wurden, werden bei ihrer Rückkehr durch HM und HR dazu verpflichtet, die grundlegende Ausbildung im Rang eines Aspiranten erneut zu absolvieren.
      • a) Wurde die Aspirantenausbildung noch nicht absolviert, kehrt man in jedem Fall als Aspirant zurück
      • b) Eine Rückkehr in den alten Rang ist nach der Absolvierung und nach Ermessen von HM und HR möglich
      • c) für eine Rückkehr in die verantwortungsvollen Ränge "Ritter" und "Meister" ist aber zwingend eine erneute Prüfung notwendig
    2. 2. Beantragt ein Exmitglied mit lebenslangem Bann einen Wiedereintritt, entscheiden HM und HR, ob dieser Antrag weiterverfolgt wird.
      • a) Der HM muss damit einverstanden sein
      • b) Stimmt auch der HR mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, bekommt der Betreffende umgehend eine neue Chance
      • c) Sind sich HM und HR nicht einig, muss der Fall vor dem Orden mit den Gründen für den lebenslangen Bann erklärt werden und eine Woche lang alle dazu angehört werden, die sich äußern wollen. Schließlich werden alle Vollmitglieder innerhalb einer Woche abstimmen können, ob dem betroffenen eine Rückkehr ermöglicht wird. Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann das Exmitglied als Aspirant wieder einsteigen und hat eine zwölfmonatige Bewährungszeit zu bestehen.
      • d) Bei negativem Entscheid kann frühestens nach einem weiteren Jahr erneut ein Antrag gestellt werden, der Prozess beginnt dann von vorne
      • e) Dieser Vorgang kann insgesamt nur drei Mal wiederholt werden, danach ist ein Ausschluss permanent
    3. 3. Zwischen Ausschluss oder Austritt und Rückkehr in den Orden müssen mindestens drei Monate liegen. Hat ein Rückkehrer noch offene Schulden beim Orden, so müssen diese vor einer Rückkehr beglichen werden.
    §IV) Rücktritt von Exil oder Austritt: Die Entscheidung, den Orden zu verlassen, sollte gründlich überlegt sein. Dennoch kann es vorkommen, dass man die Entscheidung frühzeitig bereut. Für diese Situation gelten folgende Rücktrittsregeln:
    1. 1. Aus dem selbstgewählten Exil ist eine Rückkehr ohne irgendwelche Konsequenzen innerhalb von 14 Tagen möglich, innerhalb weiterer 14 Tage nur nach HR-Entscheid mit einfacher Mehrheit und ohne Gegenstimme des HM
    2. 2. Für den Austritt ohne Löschung wird für die ersten 28 Tage angenommen, dass jemand nur ins Exil gehen wollte, die Regelung gemäß Punkt 1 dieser Aufzählung gilt entsprechend. Nach Ablauf der 28 Tage gilt der Austritt als vollzogen
    3. 3. Bei einem Austritt mit Wunsch, dass Daten und Benutzerkonto gelöscht werden, gibt es keine Sonderbehandlung, eine Rückkehr gemäß Regelwerk ist nach frühstens drei Monaten über einen neuen Mitgliedsantrag möglich

  • Artikel 3 - Ausbildung – Aufbau und damit verbundene Rechte und Pflichten

    § I) Die Aspirantenausbildung: ist die Grundausbildung für Anwärter dieses Ordens und muss von allen Mitgliedern absolviert werden, bevor sie zum Padawan und damit zum Vollmitglied aufsteigen können. Jünglinge können diese Ausbildung mit 16 beginnen, volljährige Aspiranten können sie jederzeit bei Beginn eines neuen Zyklus anfangen.
    1. 1. Ablauf und Aufbau
      1. a). Die Ausbildung wird von den Sapientes, durch HM und HR dafür eingesetzte Ordensmitglieder ab dem Rang Ritter, vorgenommen. Sie prüfen den Ablauf der Ausbildung und die Aufgaben und sprechen am Ende der Ausbildung über Bewertungsbögen eine Empfehlung an HM und HR aus, was die Erhebung des betreffenden Aspiranten angeht
      2. b) Die Sapientes sind durch Zuverlässigkeit und Kompetenz für einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung verantwortlich (siehe Sapienteskodex)
      3. c) Die Ausbildung besteht aus wechselnden Zyklen (I,II, etc), in denen verschiedene Säulen absolviert werden müssen, um die Ausbildung zu bestehen
      4. d) Es gibt eine Einstiegssäule (I) und eine Abschlußsäule (VII), dazwischen sind weitere Säulen, die man in der angegebenen Reihenfolge absolviert. Zu Beginn bleibt die Reihenfolge wie sie hier Einstiegssäule und Abschlußsäule bleiben konstant
      5. 2. Die 7 Säulen:
        • a) Einführungssäule: Der Order of Jedi (OOJ)
        • b) Säule I: Methodisches Arbeiten
        • c) Säule II:Kritisches Denken
        • d) Säule III (+VI): Persönlichkeitslehre
        • e) Säule IV (+VI): Kommunikationslehre
        • f) Säule V(+VI): Kodexlehre
        • g) Säule VI (+ III, IV, V): Meditation – läuft ab Säule III parallel mit
        • h) Säule VII: Reflexion der Aspirantenausbildung
      6. 1. Die verschiedenen Säulen nehmen insgesamt 44-45 Wochen Ausbildungszeit ein und wechseln sich in zwei Zyklen ab; I = ungerade Jahre, II = gerade Jahre
      7. 2. Ein neuer Zyklus beginnt jeweils an der Equinox des Kalenderjahres am 22.09.xxxx und endet vor dem Jahrestreffen des Folgejahres. Auf diesem werden dann via Zerenonie die neuen Ränge und Vollmitgliedschaften verliehen
      8. 3. Die Aufgaben werden in einem eigens dafür eingerichteten Forenbereich bereitgestellt. Diese bestehen aus verschiedenen Fragenblöcken, zu deren Beantwortung man eine Woche Zeit hat. In der Woche drauf wird ein Gesprächstermin ausgemacht, bei dem die Sapientes die Antworten mit den Mitgliedern ihrer Gruppe besprechen und gemeinsam lernen
      9. 4. Die Aspiranten müssen jede einzelne Aufgabe und Einheit bestehen, bevor sie weiter vorrücken können
      10. 5. Scheidet ein Aspirant im laufenden Zyklus aus, macht er im darauffolgenden Zyklus weiter. Die Sapientes entscheiden innerhalb der Ausbildung, was und ob wiederholt werden muss. Bei Abschluss obliegt diese Entscheidung HM und HR
      11. Pro Futura: Mit wachsender Anzahl der Sapientes können auch versetzte Zyklen angedacht werden, die zwei regelmäßige Startpunkte im Kalenderjahr haben werden; dann wird das Regelwerk und der Prozess entsprechend angepasst
      12. Die Sapientes stellen auch die Mitglieder des Rates des Wissens (siehe Artikel 5 - Ratstatuten und div. Wahlen)
    2. 3.Zweige der Aspirantenausbildung: Jeder, der Vollmitglied im Orden werden möchte, muss einen Zweig der Aspirantenausbildung absolvieren.
      1. a)Der kleine Weg ist der Zweig der Ausbildung, der für Mitglieder gedacht ist, welche aus verschiedensten Gründen nicht den Ritterweg gehen können oder wollen. Diese treten nach erfolgreichem Abschluss des "ersten Weges" automatisch in das Ordens-Corps ein. (siehe Artikel 4, Ränge)
      2. b)Der große Weg ist der Zweig der Ausbildung, der den Aspiranten nach erfolgreichem Abschluß auf den Padawanweg führt. Diese Mitglieder suchen sich dann einen Meister und beginnen gemeinsam mit diesem den zweiten Teil des Ritterweges
    3. 4.Einstieg nach Beginn der Aspirantenausbildung: Möchte man nach offiziellem Beginn in den laufenden Zyklus eintreten, ist dies möglich, wenn
      1. a) nach der Einführungssäule während Säule I ein Eilantrag gestellt wird. Dieser Einstieg erfolgt dann spätestens bei Säule 1, Fragenblock 4. Die fehlenden Fragen müssen zeitnah, jedoch vor Abschluss von Säule 1, nachgeholt werden
      2. b) HM und HR sind in dieser Angelegenheit zu einer schnellen Entscheidung verpflichtet. Versäumten sie eine rechtzeitige Entscheidung oder eine rechtzeitige Bekanntgabe der Entscheidung, gilt der Antrag als stattgegeben
    4. 4. Ausscheiden aus der Aspirantenausbildung: Scheidet ein Aspirant aus der Ausbildung aus, weil
      1. a) diese aus privaten Gründen nicht fortgesetzt werden kann, steigt er zum nächstmöglichen Zyklus wieder ein
      2. b) eine plötzliche Inaktivität ohne jede Rückmeldung eintritt, muss die Ausbildung von vorne begonnen werden
      3. c) die Sapientes realisieren, dass der Betreffende der Ausbildung (noch nicht) gewachsen ist, muss die Ausbildung später von vorne begonnen werden oder auf den "kleinen Weg" gewechselt werden, der dirtekt in das Ordens-Corps führt
      4. d) er den Orden verlässt/des Ordens verwiesen wird, muss die Ausbildung bei evt. Wiedereintritt erneut begonnen werden
    5. 5. Abschluss der Aspirantenausbildung: Die Ausbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn
      1. a) der Aspirant alle Fragen erfolgreich beantwortet und die Gespräche besucht und abgeschlossen hat
      2. b) Sapientes, HM und HR dies gemeinsam beschließen
      3. c) eine offizielle Bekanntgabe im Forum dazu veröffentlicht worden ist.
      4. d) Schließt der Aspirant die Ausbildung mit Ziel des Ritterweges ab, ist ab diesem Zeitpunkt die Vollmitgliedschaft und der Beginn der Padawanausbildung möglich und der Aspirant kann gemeinsam mit seinem zukünftigen Meister einen Antrag auf Padawanschaft stellen
      5. e) Schließt der Aspirant den "kleinen Weg" der Aspirantenausbildung ab, kann er nach deren erfolgreicher Beendigung Mitglied im Ordens-Corps und damit Auxiliar werden und dort wichtige Aufgaben für den Orden übernehmen
    Die Aspirantenausbildung ist obligat, wenn man eine Padawanausbildung anstreben möchte, denn sie dient als Schaffung der wichtigsten philosophischen Grundlagen des Daseins im Order of Jedi, welche zunächst verstanden und verinnerlicht werden sollen. Wer diese Ausbildung nicht machen kann oder will, kann zwar im Orden verbleiben, wird aber nicht zum Ritter, sondern kann bestenfalls den Titel „Auxiliar“ im Ordens-Corps anstreben und wird keine wichtigen Verantwortungsaufgaben wahrnehmen können. (siehe Artikel 4, Ränge)


    § II) Die Padawanausbildung: wird auch als „der Ritterweg“ bezeichnet. Sie ist der Kern des Ordens, denn hier werden die Erkenntnisse aus der Aspirantenausbildung und die Arbeit an der eigenen Person und Erweiterung des Geistes fortgesetzt und vertieft. Die Besonderheit dieser Ausbildung ist, dass sie – nach Vorbild der Jedi – in einem Meister-Padawan Team absolviert wird. Daher ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Meister und Padawan unabdingbar. Da dieser Aspekt sehr wichtig ist, sind folgende Kriterien für die Bindung obligat:
    1. 1. Voraussetzungen für eine Meister-Padawan Bindung
      1. a) Der Padawan-Anwärter hat die Aspirantenausbildung mit Erfolg abgeschlossen
      2. b) Die Bindung beruht bei beiden Seiten auf Freiwilligkeit – in Sonderfällen können HM und HR eine Probebindung veranlassen, die 2 Monate dauert. Ist eine Bindung dann von mindestens einer Partei immer noch unerwünscht, wird sie gelöst und ein neuer Meister gesucht
      3. c) Der Meister hat keinerlei Vorstrafen; die seltenen Ausnahmen können nur durch HM und HR beschlossen werden
      4. d) Meister und Schüler stehen keinesfalls in einem privaten Bindungsverhältnis zueinander (Familie, Partner/-in, Lebensgefährte/-in) – verlieben sich Meister und Padawan ineinander, muss die Bindung gelöst und ein neuer Meister gefunden werden
      5. e) Meister und Schüler harmonieren bestmöglich auf menschlicher Ebene
      6. f) Der Meister traut sich die Aufgabe zu, den Padawan auszubilden, der Padawan sieht sich in der Lage, dem Meister zu vertrauen und mit ihm gemeinsam zu lernen
      7. HM und HR segnen den Meister-Padawan Bund ab und sehen keine Problematik in der Ausbildung
    2. 2. Ablauf und Aufbau

    TBC!

    Achtung: Die Aspirantenausbildung ist nun komplett, die Padawanausbildung wird aktuell erarbeitet, dieser Abschnitt verändert sich also noch.

  • Artikel 4 - Aufgaben und Bedeutung der verschiedenen Ränge

    § I) Die Ränge zeigen hauptsächlich, wer innerhalb der Struktur höhere Verantwortung trägt. Es handelt sich nicht um eine bedingungslose „Hackordnung“, auch, wenn Respekt höheren Rängen gegenüber selbstverständlich sein sollte; ebenso ist jedes Mitglied jeden Ranges gleichermaßen zu respektieren. Mitglieder, die einen höheren Rang einnehmen, haben zuvor die Ausbildung durchlaufen und Prüfungen bestanden und damit die entsprechende Kompetenz erlangt. Verantwortungsträgern obliegt die Aufgabe, die Geschicke des Ordens zuverlässig zu leiten, mit Außenstellen zu kommunizieren und die Sorgfaltspflicht Schutzbefohlenen gegenüber verantwortungsvoll zu erfüllen. Ein höherer Rang bedeutet in erster Linie höhere Verantwortung und muss daher verdient sein.
    1. 1. Der Ephebus/Jüngling: ist das jüngste Ordensmitglied und – wie der Initiatus bzw. Aspirant – auch noch kein Vollmitglied. Er
      1. a) muss mindestens 13 Jahre alt sein; Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter im Orden zugegen ist
      2. b)hat einen eigenen Bereich im Forum und eigens für sie ausgewählte Jünglingsbetreuer
      3. c) kann ab 16 einen Meister auswählen – Ausnahmen für einen früheren Zeitpunkt entscheiden HM und HR
      4. d) soll ab 16 die Aspirantenausbildung durchlaufen
      5. e) ist nicht berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren oder einzunehmen
      6. f) entrichtet 15,00 € Mitgliederbeitrag
    2. 2. Der Initiatus: ist das neuste Mitglied im Orden. Er
      1. a) hat eine vierwöchige Orientierungsphase
      2. b) muss innerhalb von 6 Wochen die "4 Aufgaben" der Initiantenausbildung machen
      3. c) hat die wenigsten Lese- und Schreiberechte
      4. d) kann nach dieser Phase den Antrag auf den Aspirantenstatus stellen
      5. e) kann den Orden noch ohne Ordensnamen betreten, muss aber spätestens vor der Erhebung zum Aspiranten einen passenden Namen gewählt haben
      6. f) ist nicht berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren oder einzunehmen
      7. g) entrichtet noch keinen Mitgliederbeitrag
    3. 3. Der Aspirant: ist der erste Ausbildungsrang. Er
      1. a) soll erkennbares Interesse und Engagement zeigen
      2. b) hat erweiterte Lese- und Schreibrechte und kann bereits offiziell an Ordenstreffen teilnehmen
      3. c) kann die Grundausbildung des Ordens zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen
      4. d) kann nach erfolgreichem Abschließen der Aspirantenausbildung Padawan (in seltenen Ausnahmefällen direkt zum Ritter) und damit Vollmitglied des Ordens werden
      5. e) kann bis zu zwei Jahren Aspirant bleiben und die Ausbildung 3 Mal wiederholen; danach muss entschieden werden, ob er abseits des Ritterweges im Orden verbleibt oder diesen verlässt
      6. f) ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen und zu nominieren
      7. g) entrichtet 15,00 € Mitgliederbeitrag
    4. 4. Der Padawan:ist das jüngste Vollmitglied des Ordens. Er:
      1. a) muss mindestens 18 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen werden müssen, ist eine Padawanschaft frühestens ab 16 möglich
      2. b) ist berechtigt und angehalten, mit einem Meister die Padawanausbildung zu absolvieren
      3. c) ist berechtigt, ordensinterne Aufgaben wie zB. die eines Jünglingsbetreuers, Bezirksrates, Rangsprechers oder Hilfsarchivars oder -chronisten zu übernehmen
      4. d) ist berechtigt, den Sapiens als Hilfssapiens bei der Ausbildung der Aspiranten zu unterstützen
      5. e) ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen und zu nominieren
      6. f) kann bei erfolgreichem Abschluss der Padawanausbildung ab 21 zur Ritterprüfung antreten
      7. g) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    5. 5. Der Ritter: ist ein vollausgebildeter Jedi und Rückgrat des Ordens. Er:
      1. a) wird von HM und HR berufen und durch den HM zum Ritter geschlagen
      2. b) muss mindestens 21 Jahre alt sein zum Datum seiner Rittererhebung, ideal ist ein Alter um die 25
      3. c) ist berechtigt und angehalten, die Ausbildung der Aspiranten als Sapiens und Padawan als Meister zu unterstützen; hierfür benötigt der Ritter eine Eignungsprüfung durch HM und HR; war der Betreffende zuvor bereits als Hilfssapiens tätig, kann seine Leistung in diesem Bereich als Bemessungsgrundlage herangezogen werden
      4. d) ist berechtigt, ordensinterne Aufgaben wie zB. die eines Jünglingsbetreuers, Padawanbetreuers, Bezirksrates, Verwaltungsrates, Ältestenrates, Rangsprechers oder Hilfsarchivars oder -chronisten zu übernehmen
      5. e) kann bei erfolgreicher Lehrprüfung einen Padawan annehmen
      6. f) ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren und bis zum Ältestenrat einzunehmen
      7. g) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    6. 6. Der Meister: ist ein erfahrener Jedi und besonders im Ausbildungsbereich und den
      Verantwortungsrängen tätig. Er
      1. a) wird von HM und HR berufen
      2. b) muss mindestens 35 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen werden müssen, ist eine frühere Meisterschaft möglich
      3. c) muss zwei Padawan erfolgreich zum Ritterschlag geführt haben oder im Ausnahmefall ähnliche Qualifikationen nachweisen können
      4. d) kann bis zu drei Padawan gemeinsam ausbilden, ist aber nicht verpflichtet, mehr als einen anzunehmen
      5. e) er ist berechtigt und angehalten, die Ausbildung von Aspiranten, Padawan und ggf. Rittern als Sapiens und Mentor zu unterstützen
      6. f) ist berechtigt, alle ordensinternen Aufgaben zu übernehmen
      7. g) ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren und bis zum Hohen Rat einzunehmen
      8. h) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    7. 7. Der Großmeister: ist ein Ehrenrang, der bei besonderen Verdiensten um den Orden verliehen wird. Er
      1. a) soll mindestens 45 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen werden müssen, ist eine frühere Großmeisterschaft möglich
      2. b) ist im Sinne des Ordens ein Vorbild – daher dürfen hier keine offenen Verwarnungen vorliegen und es muss nachvollziehbar sein, dass der Betreffende die Ideale des Ordens verinnerlicht hat
      3. c) hat ansonsten dieselben Rechte und Pflichten wie ein Meister
      4. d) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    8. 8. Der Hochmeister: ist der Ordensvorsitzende, zu Beginn des Ordens sogar dessen
      Gründer. Er
      1. a) hat das letzte Wort bei allen Entscheidungen, wenn keine Einigung erzielt werden kann
      2. b) entspricht im Sinne des Ordensranges mindestens einem Meister und dessen Rechten und Pflichten
      3. c) hat die größte Verantwortung und Verpflichtung den Mitgliedern gegenüber
      4. d) hat einen ständigen Sitz im Hohen Rat
      5. c) beruft langfristige Mitglieder des Hohen Rates
      6. e) bestimmt seinen Nachfolger/seine Nachfolgerin nach gründlicher Abwägung selbst
      7. f) bewahrt den Geist, das Ziel und das Herz des Ordens
      8. g) ist ebenso dem Regelwerk und dem Kodex verpflichtet
      9. h) sieht die Lehren des Buches der Jedi als Richtschnur (sobald veröffentlicht)
      10. i) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    9. 9. Das Ordens-Corps - Der Auxiliar: ist der Rang eines Mitgliedes, das die Ausbildung zum Ritter nicht absolvieren konnte oder wollte. Ihm sind die unterstützenden Aufgaben im Orden vorbehalten. Er
      1. a) entspricht dem Mitgliederstatus eines Aspiranten ohne aktives, sowie passives Wahlrecht für die kurzfristigen Sitze des Hohen Rates
      2. b) kann Aufgaben wie öffentliches Archiv, Chronik und Bezirksrat übernehmen
      3. c) muss ebenso die Aspirantenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
      4. d) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    10. 10. Das Ordens-Corps (ohne Auxiliar-Zusatz): ist der Rang eines Mitgliedes, das die Ausbildung zum Ritter antreten darf, jedoch keinen Meister gefunden hat. Dieser Padawan
      1. a) entspricht dem Mitgliederstatus eines Vollmitgliedes und kann Aufgaben eines solchen übernehmen
      2. b) muss die Aspirantenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
      3. c) kann die Padawanausbildung ohne Meister nicht beginnen
      4. d) darf sich auch im Laufe des Semesters einen Meister suchen und einen Antrag mit diesem stellen, die Ausbildung beginnt aber erst im entsprechenden darauffolgenden Semester
      5. e) erhält gemeinsam mit den Auxiliaren ggf. Aufgaben von den Sapientes
      6. f) darf, wenn er will, die Aspirantenausbildung nochmal bearbeiten
      7. e) entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag

    § II) Die Ämter und Aufgaben innerhalb des Ordens: können aufgrund ihres Verantwortungsgrades nur durch Vollmitglieder übernommen werden.
    1. 1. Der Archivar: hat die Aufgabe, alte Themen in das Archiv zu verbringen und darauf zu achten, dass nicht ein und dasselbe Thema an mehreren Stellen gleichzeitig besprochen wird. Zudem arbeitet er mit dem Ordenschronisten zusammen. Diese Aufgabe erfüllt ein vom HR bestimmtes Mitglied
    2. 2. Der Admin: hat dafür zu sorgen, dass das Forum des Ordens reibungslos läuft, der Server gewartet und alle technischen Belange sorgfältig behandelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Hohen Rat nimmt er Änderungen vor und hält die Software auf dem aktuellen Stand. Technischen Empfehlungen und auch Notwendigkeiten soll er dem HR melden; diesen ist nach Möglichkeit Gehör zu schenken und eine Umsetzung herbeizuführen
    3. 3. Der Ordenschronist: beschreibt sowohl die Geschichte des Ordens und die Ereignisse, die sich in und um ihn herum zutragen, als auch führt er eine Mitgliederstatistik, welche die einzelnen Mitglieder beschreibt und deren Werdegänge, weiters auch wer wessen Schüler/Meister war und welche Pfadwechsel es gab et cetera. Diese Aufgabe muss sowohl online als auch altmodisch in einem echten Buch getan werden. Dort sollen auch Bilder von dem jeweiligen Mitgliedern in der Mitgliederchronik zu finden sein, sowie Rangbeschreibungen usw. Es gibt zwei Chronisten, und jene werden von HR oder Orden selbst vorgeschlagen und gewählt.
    4. 4. Der Schatzmeister: siehe Artikel 6
    5. 5. Die Tempelwache: dient in erster Repräsentationszwecken bei den Zeremonien des Ordens. Es obliegt ihnen auch die Aufsicht offizieller Ordensveranstaltungen, u.a. Einhaltung von Hausordnungen, Beachtung von beispielsweise Waldbrandwarnungen u.ä. – ebenso soll die Tempelwache in der Lage sein, erste Hilfe leisten zu können. Entsprechend regelmäßig aufgefrischte Kurse sind für die Ausübung dieses Amtes Pflicht und dem HR jedes Jahr vorzulegen
    6. 6. Die Ratsgremien: siehe Artikel 5
    7. 7. Der Aequatius (Schlichter): wird, wie der Name schon sagt, gerufen, wenn es keine Aussicht mehr auf die Lösung eines Streits zwischen zwei oder mehr Parteien gibt. Er soll als Neutraler versuchen, zu vermitteln. Dies kann er auch dann tun, wenn es darum geht, ein Problem zwischen Schüler und Meister oder zwischen Mitglied und Rat zu lösen. Meistens findet man ihn in den Reihen des ÄR, aber es gibt auch jüngere Vertreter
    8. 8. Der Nuntius/ Botschafter: siehe Artikel 4, § III
    9. 9. Der Archiatros (Heiler): ist ein spezieller Weg, der nur an ausgebildete Mediziner (Nachweis an den HR ist zwingend notwendig!) vergeben werden kann. Vertreter dieses Weges können dann Rat und Tips geben, wie man zum Beispiel im Winter gesund bleibt und/oder wie man etwas für seine Fitness oder sein Seelenleben tun kann. Zusätzlich kann er sich um die Gesundheit von Ordensmitgliedern zB. auf Veranstaltungen und von armen Menschen bei Ordensaktionen kümmern.
    10. 10. Der Weg des Scientus (Wissenssammler): ist oft deckungsgleich mit dem Archivar und jener, der alles Wissenswerte im wahrsten Sinne des Wortes sammelt und strukturiert, so dass man als Ordensmitglied daraus Nutzen ziehen kann. Er füllt das Archiv mit Wissenswertem zu vielen Bereichen
    11. 11. Der Weg des Conflictatio (Ordenskampfmeister): kann nur aus ausgebildeten Kampfkünstlern heraus rekrutiert werden. Dazu muss dem HR ein offizielles Zertifikat vorliegen. Er ist dafür zuständig, die Ritter und Padawan in Verteidigungstechniken und Kampfsportarten zu schulen oder zu beraten, soweit das möglich ist. Padawan unter 18 dürfen an den Unterweisungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen
    12. 12. Der Weg der Sapientes: ist ein verantwortungsvoller Weg innerhalb des Ordens, da es der Sapiens ist, der die Aspiranten in der Grundausbildung und die Padawan in den 7 ordensrelevanten Fächern im Allgemeinbereich unterrichtet. Er unterstützt die Meister dabei, ihren Padawan diese essenziellen Unterrichtsfächer näher zu bringen und trägt damit entscheidend zum Erfolg der jungen Ritteranwärter bei. Gleichzeitig unterrichten die Sapientes auch die Aspiranten in der entsprechenden Ausbildung
      1. -Der Account des Rates des Wissens: ist der Sammelaccount für die vertretenden Sapientes in Zusammenarbeit mit dem HR. Mit ihm posten die Sapientes Informationen, Aufgaben und Ergebnisse von Prüfungen und Umfragen. Alle befugten Sapientes haben Zugang zu dem Account - Aufgabe und Zweck des Rat des Wissens wird in Artikel 5 behandelt
    13. 13. Der Weg der Legaten: hat einen eigenen Bereich im Orden, in dem dessen Mitglieder - im Namen des OOJ - karitative Dinge vollbringen dürfen/können. Daran können sich alle Vollmitglieder und ggf. Aspiranten beteiligen. Dazu kann man einen Antrag an den HR richten.
    14. 14. Der Weg des Juris/Regelwerksgelehrte: wird von einem Mitglied des HR oder ein durch den HR bestimmter Ritter oder Meister gewählt, der sich sehr gut mit dem Regelwerk auskennt und dieses in Abstimmung mit HM und HR aktuell hält

    § III) Botschafter des Ordens und anderer Gruppierungen: dienen dazu, zu anderen Orden/Gruppen/Zirkeln Kontakt aufzubauen und ggf. eine Zusammenarbeit zu erwirken. Für Botschafter beider Seiten gilt:
    1. 1. Ein Botschafter, welcher aus dem OOJ entsandt wird, muss mindestens den Status eines Ritters innehaben, da diese Aufgabe eine nicht unerhebliche Verantwortung mit sich bringt. Davon gibt es keinerlei Ausnahmen
    2. 2. Es gibt zwei Stufen für Botschafter, die von anderen Gemeinschaften zum OOJ entsendet wurden:
      • a) Nuntius Novus: Dieser Botschafter hat sehr eingeschränkte Einsicht in den Orden
        und kann nur über seinen Bereich mit dem Orden kommunizieren
      • b) Nuntius Accredens: Dieser Botschafter genießt das Vertrauen des HM, des HR und des Ordens und es sind gemeinsame Aktionen geplant; seine Rechte entsprechen denen des Aspiranten ohne Ausbildungsberechtigung
    3. 3. Botschafter, welche zu uns entsandt werden, haben ebenso den Ritterstatus oder etwas Vergleichbares vorzuweisen, da wir an jene dieselben Ansprüche stellen wie an die unseren
    4. 4. Botschafter beider Stufen, welche bei uns zu Gast sind, können ihre Vereinigungen vorstellen und mit unseren Mitgliedern über jene diskutieren und sich austauschen
    5. 5. Botschafter anderer Vereinigungen haben im OOJ kein wie auch immer geartetes Wahl- oder Mitbestimmungsrecht
    6. 6. Für die Botschafter anderer Vereinigungen gelten dieselben Verhaltensregeln wie für Anwärter und Mitglieder
    7. 7. Botschaftern anderer Vereinigungen ist es untersagt, aktiv Mitglieder abzuwerben. Wird ihnen das nachgewiesen, müssen sie den OOJ verlassen. Die Handlungsfreiheit unserer Mitglieder, sich andere Organisationen anzusehen, bleibt davon unangetastet; auch unsere Botschafter werden keine anderen Mitglieder aktiv abwerben
    8. 8. Botschafter anderer Vereinigungen müssen keinen Mitgliederbeitrag entrichten

    § IV) Probezeiten für Rangaufstiege: Wird jemand um einen Rang erhoben, gilt eine Probezeit, in der die Eignung für den Rang bewiesen werden muss. Innerhalb dieser Probezeit ist es dem HR möglich, seine Entscheidung zur Rangerhebung auf Antrag eines Padawan, Ritters, Meisters oder Großmeisters mit einer einfachen Mehrheit rückgängig zu machen.
    1. 1. Allgemeine Probezeit, Gründe und Folgen des Nicht-Bestehens: Die Probezeit dauert im Allgemeinen 6 Monate, kann aber durch HM und HR verlängert werden
    2. Gründe für eine nicht bestandene Probezeit können sein:
      • a) Inaktivität
      • b) Verstoß gegen das Regelwerk
      • c) durch HR oder, bei Padawan und Novizen, durch Meister oder Mentor erkannte Defizite
      • d) Wird die Probezeit nicht bestanden, erfolgt eine Zurücksetzung in den vorherigen Rang, in dem die rangübliche Ausbildung erneut durchlaufen und zusätzlich gezielt an den erkannten und der Person zu nennenden Defiziten gearbeitet werden soll
      • e) In besonders schweren Fällen können Strafmaßnahmen gemäß Regelwerk zusätzlich angewendet werden
    3. 2. Zusätzliche Regelung für die verantwortungsvollen Ränge Ritter und Meister: die Probezeit für den Ritter und Meister beträgt 12 Monate. Besteht ein Ritter die Probezeit nicht, gilt folgende Regelung:
      • a) ein in den vorherigen Rang zurückgesetzter Ritter kann seinen Padawan nicht mehr
        betreuen
      • b) ein in den Rang des Ritters zurückgesetzter Meister kann die überzähligen Padawan nicht mehr betreuen, der Padawan, der bereits am längsten bei ihm ist, bleibt unter seiner Obhut

  • Artikel 5 - Ratsstatuten generell und diverse Wahlen

    Temporär seit Gründung am 04.05.2021 gültig: Der HM wird zwei weitere Mitglieder in einen HR berufen, der diese Aufgaben wahrnimmt, bis genügend nach dem Regelwerk geeignete Mitglieder zur Verfügung stehen. Dieses Gremium übernimmt übergangsweise alle Aufgaben, welche im Folgenden genannt werden. Der Inhalt zum Rat des Wissens wird aktuell erstellt.
    Sobald die festgelegten Voraussetzungen für vollbesetzte Gremien eingetreten sind, wird Artikel 5 gültig.



    § I) Die oberen Ratsgremien

    I. Der Hohe Rat

    1. 1. Zusammensetzung des Hohen Rates
      1. a. Der Hochmeister und der Hohe Rat: dieses Gremium besteht aus einem dauerhaften Sitz (HM), langfristigen und kurzfristigen Sitzen und stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, die mindestens den Rang eines Meisters bekleiden. (Anm.: Wurde man einmal Meister, ist man auch ohne Padawan ein solcher.) Ausnahmen zu dieser Regelung müssen mit einfacher Mehrheit im HR und Zustimmung des HM angenommen werden. Der HR bildet nach/mit dem HM die oberste Instanz im Orden
      2. b. Anzahl der Hohen Räte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) Bis 80 Mitglieder 5 Räte
        • b) Bis 500 Mitglieder 7 Räte
        • c) Bis 1000 Mitglieder 9 Räte
        • d) Ab 1000 Mitglieder 11 Räte
      3. c. Langfristige Sitze: gibt es in einem Verhältnis von 2:3. Jeder langfristige Sitz wird aufgrund von Verdiensten um den Orden und zur Wahrung des Grundgedankens auf 5 Jahre durch den Hochmeister vergeben. Diese Amtszeit kann auf Wunsch des Betreffenden und des HM verlängert werden, allerdings kann ein Misstrauensvotum gegen diese Räte eingebracht werden. (siehe Misstrauensvotum)
      4. d. Kurzfristige Sitze: werden durch die Vollmitglieder bestimmt und werden alle 2 Jahre neu gewählt; sie stehen zu den langfristigen Sitzen in einem Verhältnis von 3:2. Vollmitglieder im Range des Meisters können ohne zeitliche Beschränkung für einen solchen Sitz wiedergewählt werden. Wer auf einem kurzfristigen Sitz ist, darf sich auch bei HM und HR für einen langfristigen bewerben. Wird der Kandidat durch HM und HR angenommen, wird für den freiwerdenden kurzfristigen Sitz eine Neuwahl eröffnet
      5. e. Verhältnis langfristiger und kurzfristiger Sitze im Hohen Rat:Das Verhältnis passt sich nach Größe des Ordens und damit des Hohen Rates folgendermaßen an:
        • a) Bei 5 Räten sind es höchstens 2 langfristige (Hochmeister + 1) und 3 kurzfristige
        • b) Bei 7 Räten sind es höchstens 3 langfristige (Hochmeister + 2) und 4 kurzfristige
        • c) bei 9 Räten sind es höchstens 4 langfristige (Hochmeister + 3) und 5 kurzfristige
        • d) bei 11 Räten sind es höchstens 5 langfristige (Hochmeister + 4) und 6 kurzfristige
    2. 2. Ausscheiden aus dem Hohen Rat kann, wer:
      1. a. als langfristiger Rat durch HM oder HR oder durch ein Misstrauensvotum aus seinem Amt entfernt wird
      2. b. als kurzfristiger Rat nach 2 Jahren nicht wiedergewählt oder einem Misstrauensvotum aus seinem Amt entfernt wird
      3. c. durch einen Beschluss des HR, bei dem mindestens 2/3 für den Ausschluss stimmen, von seinem Posten im Hohen Rat abgesetzt wird
      4. d. einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe Misstrauensvotum)
      5. e. seinen Austritt aus dem Hohen Rat und/oder dem Orden bekannt gibt
      6. f. aus dem Orden ausscheiden muss
      7. g. aufgrun von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr ausüben kann
      8. h. eins mit der Macht wird
    3. 3. Aufgaben des Hohen Rates und Misstrauensvotum:Der Hohe Rat ist immer ungerade besetzt, um entscheidungsfähig zu bleiben. Bei unbesetzten Sitzen bedeutet Stimmengleichheit, dass der Hochmeister eine Entscheidung trifft.
      1. a. Die Aufgaben:Dem Hohen Rat fallen die zentralen und wichtigsten Aufgaben im Orden zu. Der Hohe Rat
        • a) hat den Hochmeister als Ratsvorsitz in seinen Reihen
        • b) ist dem Schutz und dem Wohl aller Mitglieder verpflichtet
        • c) bearbeitet, beschließt und verkündet Anträge der Mitglieder
        • d) nimmt neue Mitglieder auf
        • e) beschließt Neuerungen des Regelwerks
        • f) nimmt Änderungen am Kodex vor, die durch alle Räte beschlossen und ggf. durch den Orden abgestimmt wurden
        • g) begleitet die Ausbildung
        • h) erstellt in Absprache mit Meister und Sapiens Prüfungen
        • i) prüft gemeinsam mit dem Meister Padawan auf Ritter und Ritter auf Meister
        • j) erhebt Mitglieder in höhere Ränge
        • k) verwaltet Padawan-Meister-Bindungen
        • l) beschließt und verwaltet gemeinsam mit dem Ältestenrat das Ausbildungssystem
        • m) ernennt Archivar und Schatzmeister
      2. b. Misstrauensvotum: Fällt ein Mitglied des Hohen Rates durch hoch ordensschädigendes oder unpassendes, bzw. menschenfeindliches Verhalten auf, kann dies zu einem Misstrauensvotum führen. In jedem Fall hat jedes davon betroffene Ratsmitglied Anspruch auf einen Fürsprecher und auf eine Anhörung, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Begründung für ein solches Votum muss belegbar und nachvollziehbar sein. Antipathie reicht dafür nicht aus. Wenn ein Vollmitglied einem Mitglied des Ratsgremiums misstraut, kann dies an den Hochmeister gemeldet werden, der sich dessen im Notfall kurzfristig annehmen kann. Trotzdem muss der Betreffende angehört und fair behandelt und ein Votum eingeleitet werden; nur im Notfall kann der HM ein Ratsmitglied sofort des Sitzes entheben. Dieser muss gut begründet sein
        • a) Auf jeden Fall muss das daraus folgende oder autark gestellte Misstrauensvotum von mindestens 5 Mitgliedern unterstützt werden und in einer ordensweiten Abstimmung von 2/3 des Ordens angenommen werden. HM, der HR und der ÄR als Mitgliedervertretung besprechen die Vorwürfe und stimmen dann über ein weiteres Vorgehen ab
        • b) Ein Misstrauensvotum kann auch den Hochmeister selbst betreffen, muss dann aber zusätzlich durch alle Räte einstimmig unterstützt werden
        • c) Grundsätzlich können ausschließlich Vollmitglieder einen Antrag auf ein Misstrauensvotum stellen. Anwärter, Jünglinge und Aspiranten sollen sich an den Ältestenrat wenden, wenn sie Bedenken und Hinweise haben, dass ein solches gerechtfertigt sei
        • d) Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen/ Mehrheiten erreicht, muss der Betreffende den HR verlassen und ist für zwei Jahre für eine erneute Teilnahme gesperrt
        • e) Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen/ Mehrheiten nicht erreicht, gilt das Votum als gescheitert
        • f) Ein Misstrauensvotum kann nur alle 6 Monate neu angestrengt und für denselben Sachverhalt nur ein Mal wiederholt werden
    II. Der Rat des Wissens

    - wird aktuell erarbeitet -

    § II) Weitere Ratsgremien: Im Orden gibt es drei weitere Ratsgremien neben dem Hohen Rat. Diese sind der Ältestenrat (ÄR), der Verwaltungsrat (VR) und des Bezirksrat (BR). Diese unterstützen HM und HR in verschiedenen Bereichen des Ordens.
    1. 1. Zusammensetzung des Ältestenrates
      1. a. Der Ältestenrat: besteht in der Regel aus Vollmitgliedern über 45, kann von Ritter aufwärts besetzt werden und ist immer ungerade in der Anzahl, um entscheidungsfähig zu bleiben. Bei unbesetzten Sitzen bedeutet Stimmengleichheit eine Ablehnung des Antrags. Er ist die zweithöchste Instanz im Orden.
      2. b. Anzahl der Ältestenräte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) bis 80 Mitglieder: 3 Ältestenräte
        • b) bis 500 Mitglieder: 5 Ältestenräte
        • c) bis 1000 Mitglieder: 7 Ältestenräte
        • d) ab 1000 Mitglieder: 11 Ältestenräte
      3. c. Beschreibung des Ältestenrates: Er ist ein Gremium, das sich aus den Ordensältesten vom Stande eines Ritters aufwärts zusammensetzt und dient als Sicherheitsnetz bei wichtigen Entscheidungen durch HM und HR und weitgreifenden Geschehnissen (Krisen o.ä.), sowie als Ansprechpartner für Tempelwache und Mitglieder. Durch seine Erfahrung ist dieser Rat auch Anlaufstelle, wenn man einfach Beratung braucht. Der Ältestenrat ist das Erfahrungspotenzial, das jede gut organisierte und langlebige Organisation braucht. Dessen essenzielle Aufgabe ist, den Orden in ruhigen Bahnen zu halten, sich um das Wohl aller Mitglieder zu bemühen und mit ihrem Erfahrungsschatz allen Anwesenden beratend oder auch handelnd zur Seite zu stehen
    2. 2. Wahlmodalitäten für den Ältestenrat
      1. a. Die Wahlen:Das Gremium wird als Ganzes alle drei Jahre gewählt.
        • a) Aktiv wahlberechtigt sind alle Vollmitglieder des Ordens.
        • b) Wählbar sind Mitglieder ab dem Stand des Ritters von 45 Jahren aufwärts. In Ermangelung geeigneter Mitglieder kann das Wahlalter in Ausnahmefällen gesenkt werden und ein durch Reife geeignetes Mitglied in das Gremium gewählt werden.
        • c) Ein Mitglied des ÄR kann nicht gleichzeitig Hoher Rat sein; in Ausnahmefällen können sich Komtureiratstätigkeit und das Amt im Ältestenrat überschneiden, das sollte kein Dauerzustand sein. Wer im ÄR Mitglied war, kann unabhängig davon auch für HR und VR kandidieren.
    3. 3. Die Aufgaben des Ältestenrates sind breit gefächert. Er
      1. a. bestimmt einen Ratsvorsitzenden, der Mitlese- und Mitspracherecht in den Kammern des HR
        hat
      2. b. dieser kann an den Sitzungen des HR teilnehmen; öffentlich immer, intern auf Ladung und wenn der ÄR es explizit wünscht
      3. c. hat Schlichterfunktion bei Streitigkeiten auf allen Ebenen
      4. d. hat Beraterfunktion bei wichtigen Entscheidungen
      5. e. ist Wächter der Jünglinge, Aspiranten und Padawan
      6. f. hat ein einmaliges Vetorecht bei ordenszentralen Entscheidungen, die den Weg des Ordens nachhaltig negativ beeinflussen könnten. Dieses Veto muss gründlich belegt werden
      7. g. kann immer mitreden, wenn etwas Wichtiges ansteht, soll die Arbeit des HR aber nicht willkürlich blockieren
    4. 4. Ausscheiden aus dem Ältestenrat:ist möglich, wenn
      1. a. das Mitglied nach 3 Jahren nicht wiedergewählt wird
      2. b. ein Mitglied durch einen 4/5 Beschluss des ÄR aus einem triftigen Grund aus dem Rat entfernt wird. Alle anderen Ältestenräte müssen für diesen Ausschluss stimmen und er muss ausreichend begründet werden vor HR und HM
      3. c. ein Mitglied einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe Misstrauensvotum)
      4. d. ein Mitglied seinen Austritt aus dem ÄR und/oder dem Orden bekannt gibt
      5. e. ein Mitglied aus dem Orden ausscheiden muss
      6. f. ein Mitglied aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr ausüben kann
      7. g. ein Mitglied eins mit der Macht wird
    5. 1. Zusammensetzung des Verwaltungsrates
      1. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch den HM bzw, den HR besetzt Der Verwaltungsrat steht dem Komtureirat und den Tribunen vor und beobachtet die Aktivität der Mitglieder.
      2. a. Anzahl der Verwaltungsräte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) bis 80 Mitglieder: 3 Verwaltungsräte
        • b) bis 500 Mitglieder: 5 Verwaltungsräte
        • c) bis 1000 Mitglieder: 7 Verwaltungsräte
        • d) ab 1000 Mitglieder: 11 Verwaltungsräte
      3. 2. Beschreibung des Verwaltungsrates: Mit Wachstum des Ordens wurde deutlich, dass es ein Organ geben muss, das sich allein dem Verwaltungsbereich des Ordens widmen soll. Dieser schließt im Normalfall Administration des Forums, Finanzen, Wahlvorgänge und Listenführung, sowie Termine und Mitgliederverwaltung mit ein. Der VR steht in engem Kontakt mit den Bezirksräten, die sie bei der Mitgliederverwaltung unterstützen. Er sorgt auch dafür, dass es im Orden regelkonform zugeht und man die Gesetze einhält, besonders im Datenschutzbereich und ähnlichem
    6. 3. Wahlmodalitäten des Verwaltungsrates
      1. Die Wahlen:Das Gremium bleibt bis zum Ausscheiden eines Rates gleich besetzt.
        • a) Mitwirken können Mitglieder ab dem Stand des Padawan ab 18 Jahren.
        • b) Ein Mitglied des VR kann nicht gleichzeitig Hoher Rat oder Ältestenrat sein; in Ausnahmefällen können sich Bezirksratstätigkeit und das Amt im Verwaltungsrat überschneiden, das sollte aber nicht Dauerzustand sein.
        • c) Wer im VR Mitglied und kein Padawan bzw. Novize ist, kann unabhängig davon auch für HR und ÄR kandidieren
    7. 4. Die Aufgaben des Verwaltungsrates, der HR und ÄR unterstellt ist, sind
      1. a. immer Sitze für den Chefadmin, Chefarchivar, Chefchronist und den Schatzmeister zu haben
      2. b. organisatorisches und verwaltungstechnisches Zuarbeiten für HM, HR, RdW und ÄR
      3. c. Betreuung des Team Ordenstreffen, welches die Jahrestreffen im Sommer und im Winter organisiert
      4. d. ordentliche Administration des Forums und aller technischen Additionen
      5. e. die Finanzen des Ordens, stimmt Anträge zu Finanziellem, die an ihn gehen, in Absprache mit dem HR und dem Schatzmeister ab
      6. f. Haftungsausschlüsse und Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten von minderjährigen Jahrestreffensteilnehmern vor dem Treffen einholen
      7. g. auf Treffen gemeinsam mit der Tempelwache regelkonformes Verhalten im Blick zu haben und ggf. durchzusetzen
      8. h. hat im Auftrag des HM/HR sicher zu stellen, dass jemand, der Kampfkunst anbietet, auf diesem Bereich lehrberechtigt ist (Zertifikat!), und dass ein Ersthelfer samt Erste Hilfe Ausstattung vor Ort ist. Zudem müssen alle Teilnehmer entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen oder mitbringen
      9. i. ist das Verwaltungsorgan des bestehenden gesamten Regelwerkes und des Kodex
      10. j. begutachtet und verwaltet Entscheidungen des Komgtureirates
      11. k. ist für die Mitgliederverwaltung zuständig, gemeinsam mit dem Komtureirat
      12. l. setzt alle Wahlen an
    8. 5. Frühzeitiges Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat:Aus dem Verwaltungsrat ausscheiden
      kann, wer
      1. a. durch HM oder HR seines Amtes enthoben wird
      2. b. durch einen 4/5 Beschluss des Verwaltungsrates aus einem triftigen Grund aus dem Rat entfernt wird. Der Ausschluss muss ausreichend begründet werden und bedarf der Zustimmung von HM/HR
      3. c. seinen Austritt aus dem Verwaltungsrat und/oder dem Orden bekannt gibt
      4. d. aus dem Orden ausscheiden muss
      5. e. aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr ausüben kann
      6. f. eins mit der Macht wird
    9. 1. Zusammensetzung des Komtureirates
      1. Der Komtureirat setzt sich aus den Tribunen der 5 Ordensbezirke zusammen, werden durch alle Mitglieder des Bezirks ab Aspiranten vorgeschlagen und rekrutiert sich aus Vollmitgliedern des Bezirks ab Padawan aufwärts ab 18.
      2. Anzahl der Komtureiräte gemessen an der Bezirkszahl:
        • a) Süd: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • b) Nord: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • c) West: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • d) Mitte: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • e) Ost: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
      3. 2. Beschreibung des Komtureirates: Der Orden ist aufgeteilt in 5 Bezirke: Süd, Nord, Ost, West und Mitte. Jeder Bezirk hat mindestens einen Tribun, der sich um seinen Bereich kümmert. Der Bezirksrat ist dazu gedacht, Verantwortung an die Mitglieder abzugeben und mehr Beweglichkeit in den einzelnen Bezirken zu ermöglichen. Jeder Bezirk kann einen Bezirksrat stellen
    10. 3. Wahlmodalitäten des Bezirksrates:
      1. a. Die Wahlen: Das Gremium wird alle 2 Jahre gewählt.
        • a) Wählbar ist jedes volljährige Vollmitglied
        • b) übersteigt Anzahl einer Komturei die 100 Mitglieder, ist ein zweiter Tribun als Vertreter und Unterstützer zu wählen
        • c) Aus den Tribunen soll dann jeweils ein Ratsmitglied ausgewählt werden, das in den KR geht
        • d) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Komturei ab dem Aspiranten aufwärts, die anderen aktiven Komtureiräte, sowie HM und die Mitglieder von HR, RdW, ÄR und VR
    11. 4. Die Aufgaben des Komtureirates, der HR, RdW, VR und ÄR unterstellt ist, sind
      1. a. ist hauptsächlich dem VR direkt unterstellt und arbeitet diesem zu
      2. b. kümmert sich um die Mitgliederverwaltung mit dem VR
      3. c. achtet auf die Aktivität der Mitglieder in seinen Komtureien
      4. d. organisiert die Komtureitreffen gemeinsam mit dem Schatzmeister
      5. e. muss, wie der VR, Haftungsausschlüsse und Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten von minderjährigen Treffens Teilnehmern einholen
      6. f. hat auf die Sicherheit der Mitglieder auf den Treffen zu achten
      7. g. hat sicher zu stellen, dass jemand, der Kampfkunst anbietet, auf diesem Bereich lehrberechtigt ist (Zertifikat!), und dass ein Ersthelfer samt Erste Hilfe Ausstattung vor Ort ist. Zudem müssen alle Teilnehmer entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen oder mitbringen
      8. h. hat - anders als der Ältestenrat - keinen Zugang zu internen Bereichen des Hohen Rates
      9. i. hat Zugang zum Bereich des Verwaltungsrates
      10. j. trägt Anliegen seiner gesamten Komturei dem Hohen Rat vor, auch Konflikte sollte zuerst der Komtureirat - wenn nötig mit Hilfe des Ältestenrates - zu lösen versuchen, dann kommt erst der Hohe Rat in Frage
    12. 5. Frühzeitiges Ausscheiden aus dem Komtureirat:Aus dem Komtureirat ausscheiden kann,
      wer
      1. a. nach 2 Jahren nicht wiedergewählt wird
      2. b. seinen Austritt aus dem Bezirksrat und/oder dem Orden bekannt gibt
      3. c. aus dem Orden ausscheiden muss
      4. d. aufgrund von Fehlverhalten oder Inaktivität vom Hohen Rat des Postens enthoben wird
      5. e. ein Mitglied einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe Misstrauensvotum)
      6. f. aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr ausüben kann
      7. g. eins mit der Macht wird
    § III) Rangsprecher: der Vollmitglieder werden einmal im Jahr bestimmt. Sie
    1. a. vertreten ihre Ranggruppe ggf.bei Sitzungen mit dem HR oder den Sapiens
    2. b. sind Ansprechpartner für ihre Rangmitglieder, wenn diese Kummer oder Beschwerden haben
    3. c. helfen ggf. bei Ausbildungsfragen
    4. d. die jeweilige Gruppe "Jünglinge/Padawan, Ritter, Meister" nominiert und wählt ihre Sprecher selbst wurden die Sprecher gewählt, bestimmen sie untereinander, wer erster, zweiter oder sogar dritter Sprecher ist
    5. e. bei den Padawan entscheiden die drei gewählten Sprecher, wer von ihnen der Jünglingssprecher ist zurücktreten kann ein Sprecher jederzeit, auch kann er durch den Hohen Rat aus seinem Amt geholt werden; wenn das passiert, muss eine Nachwahl des Amtes stattfinden
    § IV) Abgabe anderer Ämter: Die Amtszeit eines Admins /Chronisten /Archivars /Schatzmeisters endet, wenn
    1. a. der Hochmeister dies vorgibt
    2. b. der Hohe Rat solches durch Mehrheitsbeschluss bestimmt
    3. c. der/die Betreffende das Amt aufzugeben wünscht
    4. d. der/die Betreffende den Orden verlässt
    § V) Antragsformalien

    Anträge aller Art, sowie Abstimmungsergebnisse und Entscheidungen zu ihnen sind im Forum schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch eine nachträglich erfolgte Dokumentation innerhalb einer Woche nachvollziehbar festgehalten wurden. Absprachen und Anträge, die nicht schriftlich im Forum gespeichert wurden, sind hinfällig.

    Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschrift sind Antragssteller und Antragsempfänger gleichermaßen.

  • Artikel 6 - Beitragsregelung und Ordensfinanzen

    § I) Der Mitgliedsbeitrag: ist ein festgelegter Betrag, der durch die Organisation Order of Jedi zum Wohle der Gemeinschaft und Erhaltung der Ordensinfrastruktur erhoben wird.
    1. 1. Nutzung
      1. a. die laufenden Kosten des Forums und ggf. später die laufenden Kosten aller durch den Orden verwalteten Einrichtungen zu decken.
      2. b. finanzschwache Ordensmitglieder zu unterstützen
      3. c. karitative Projekte zu finanzieren
    2. 2. Höhe, Verwendung und Änderungen
      1. a. Änderungen
        • a) Der Mitgliedsbeitrag wird nach gemeinsamer Diskussion durch eine absolute Mehrheit der abstimmenden Vollmitglieder beschlossen.
        • b) Sind von dem Beitrag auch Personen betroffen, die keine Vollmitglieder sind, muss diesen zuvor die Gelegenheit gegeben werden, mit einem unverbindlichen Votum Stellung zu nehmen.
        • c) Eine Änderung des Beitrags kann frühestens 6 Monate nach der Abstimmung in Kraft treten
      2. b.Beitragshöhe und Verwendungen (Stand 04.05.2021)
        • a) Beitragshöhe Vollmitglied 25,00 € pro Jahr
        • b) Beitragshöhe minderjährige Vollmitglieder ab 16 Jahren 15,00 € pro Jahr
        • c) Beitragshöhe für volljährige Aspiranten 15,00 € pro Jahr
        • d) Verwendet wird der Beitrag
          • I) zur Aufrechterhaltung der Ordensinfrastruktur (Forum, Add-Ons, etc.)
          • II) zur Unterstützung von bedürftigen Mitgliedern
    3. 3. Fälligkeit und anteilige Beiträge
      1. a. Der Beitrag ist einmal im Jahr zum 1. Januar fällig
      2. b. Rückkehrer entrichten je nach Monatsanzahl nach der Rückkehr einen anteiligen Betrag. Dieser berechnet sich aus dem für den Rang, den der Betroffene bei seiner Rückkehr hat, festgesetzten Mitgliedsbeitrag multipliziert mit einem Zwölftel der Anzahl der im laufenden Geschäftsjahr verbleibenden vollständigen Monate
    4. 4. Beitragsrückstand: Wer mit Zahlungen ohne Begründung und Rückmeldung
      1. a. 1 Monat im Rückstand ist, wird als Debitor eingestuft
      2. b. 3 Monate im Rückstand ist, wird gesperrt
      3. c. Bei Begleichung des Rückstandes wird das Forenkonto wieder geöffnet
    5. 5. Unterstützung und Rückerstattung:Mitglieder, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, können eine Reduzierung ihres Beitrags oder eine Befreiung davon beim HR beantragen. Dieser Antrag
      1. a. muss bis spätestens 30. November – entweder im Forum im HR-Antragsbereich oder über das Forennachrichtensystem an den HR – gestellt werden
      2. b. muss ausführlich und nachvollziehbar begründet sein
      3. c. wird vom HR mit einfacher Mehrheit beschlossen
      4. d. Mitglieder können in einer schwierigen Lage finanzielle Hilfen beim HR beantragen.
      5. e. muss abgelehnt werden, wenn dadurch der zur freien Verfügung stehende Betrag unter 100€ fällt
      6. f. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages wird in jedem Fall ausgeschlossen
    § II) Die Schatzmeister: werden durch HM und HR berufen. Alle 4 Jahre werden sie durch eine einfache Mehrheit der Vollmitglieder im Amt bestätigt. Das Amt kann nur von volljährigen Vollmitgliedern ausgeübt werden.
    1. 1. Pflichten: Sie sind verpflichtet
      1. a. die Vollmitglieder jeden 3. Monat über die aktuelle finanzielle Situation des Ordens zu informieren
      2. b. die Vollmitglieder innerhalb von 2 Wochen über besondere/außergewöhnliche Ereignisse, welche die Finanzen betreffen, zu informieren
      3. c. einmal im Jahr einen ausführlichen Jahresbericht vorzulegen, der auch im Forum zu dokumentieren ist
      4. d. im letzten Monat des Geschäftsjahres dem HR, VR und ÄR einen Finanzplan für das kommende Jahr vorzulegen
      5. e. die Buchhaltung nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung zu führen
      6. f. Sachwerte des Ordens zu verwalten und aufzubewahren
      7. g. innerhalb von 2 Wochen auf Anfragen der Mitglieder genaue Auskünfte über die Finanzen zu geben. Hierbei muss beachtet werden, dass sensible, personenbezogene Informationen HR, VR und ÄR vorbehalten sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.
      8. h. Bei schweren Pflichtverletzungen können die Schatzmeister durch eine absolute Mehrheit der Mitglieder des HR, VR und ÄR ihres Amtes enthoben werden
    2. 2. Rechte: Sie haben das Recht
      1. a. an allen die Finanzen des Ordens betreffenden Sitzungen und Besprechungen sämtlicher Gremien teilzunehmen und beratend an den Entscheidungen mitzuwirken
      2. b. bei allen die Finanzen des Ordens betreffenden Beschlüssen sämtlicher Gremien ein Veto einzulegen, wenn sie die finanzielle Integrität des OOJ gefährdet sehen oder einen Missbrauch der Gelder des OOJ vermuten
    § III) Entscheidungen über die Mittel des Ordens: trifft der HR mit einfacher Mehrheit. Auch der HM kann im Notfall eine Hilfe beschließen. Grundsätzlich aber gilt
    1. 1. Entscheidungen und Beschlüsse in Bezug auf die Finanzen des Ordens haben keine Gültigkeit, wenn nicht mindestens ein Schatzmeister dazu Stellung bezogen hat
    2. 2. Die Schatzmeister haben zwar nur eine beratende Funktion, aber sie können informieren und Vorschläge machen. Eine eigene Entscheidungsbefugnis haben sie nicht, aber sie können im Notfall ein Veto einlegen, wenn die Entscheidung den Orden finanziell gefährdet
    3. 3. Wenn ein Schatzmeister gegen einen Beschluss sein Veto eingelegt hat, kann dieser nicht umgesetzt werden. Der HR oder der HM kann nur dann erneut darüber entscheiden, wenn
      1. a. entsprechende Änderungen vorgenommen wurden
      2. b. sich die finanzielle Situation des OOJ grundlegend verändert hat

  • Artikel 7 - Weitere Regelungen

    §I) Regelwerksänderungen - Vorgehen und Dokumentation

    Wird die Änderung einer Regel beschlossen, egal ob Umformulierung, Aufhebung oder Konkretisierung, hat der Hohe Rat bzw. der Hochmeister diese Änderung innerhalb von vier Wochen ab Ratsbeschluß/Verkündung umzusetzen, sonst gilt sie auch ohne Festschreibung im Regelwerk. In diesem Artikel werden auch etwaige Änderungen dokumentiert, sowie entsprechende Bekanntgaben verlinkt.
    • 1. 01.01.2022:
    • - Artikel 4, Punkt 5 gemäß
      Bekanntgabe des Hohen Rates vom 31.12.2021 gestrichen
    • -Artikel 4, Punkt 10 gemäß Sitzung des Hohen Rates am 30.12.201 aufgrund aktueller Ereignisse um Satz 3 ergänzt
    • 2. 21.08.2022:
    • - Artikel 3, Artikel 4 wurden hinsichtlich der Umbenennung des "Jedi-Corps" zum "Ordens-Corps" angepasst und verbessert, ebenso gelangt nun der Begriff Rang des "Auxiliars" zur Erklärung.

    Anmerkung: Werden weitere Regelungen im Laufe des Wirkens im Orden nötig, können diese unter Artikel 7 ergänzt oder bei Bedarf im Regelwerk verändert werden. Diese Änderungen müssen durch HM und HR zertifiziert, abgestimmt und unter Artikel 7 dokumentiert sein.



    Stand: 21.08.2022

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Swidi Rogall
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